Wir haben schon einiges zusammen erlebt, du kommst mit mir wohin ich will und ich kann immer darauf vertrauen, dass du auf mich wartest. Ich hab dich auch schon mal verletzt, aber immer wieder dafür gesorgt, dass es dir wieder gut geht. Ich hoffe wir bleiben noch viele Jahre glücklich zusammen! Ich liebe dich- mein AUTO! (oder um wen dachtet ihr das es geht? ;))
Bis zu meiner Amputation hatte ich kein eigenes Auto und habe es in der Stadt auch nie vermisst. Als meine Familie voller Überzeugung war, dass es für mich eine unerlässlich große Hilfe sein würde ein eigenes Auto zu haben, war ich Anfangs gar nicht begeistert. Wer in einer Großstadt wohnt, kennt meine Bedenken:
- ewig lange Parkplatzsuche
- Staus während dem Berufsverkehr
- zusätzliche Ausgaben für Benzin, Parken, Tiefgaragenstellplatz
- Kosten für Anschaffung, Umbau und Reparaturen usw.
Schließlich habe ich mich aber überzeugen lassen, dass ich mir mit der Anschaffung eines Autos selbst das Leben leichter mache und habe angefangen mich zu erkundigen was ein passendes Auto für mich ist.
Da ich trotz 1,5 Jahren Krankschreibung noch in einem unbefristeten und ungekündigtem Arbeitsverhältnis stand und bereits 15 Jahre Rentenversicherungs-beiträge (ich habe nämlich vor meinem Studium bereits eine Lehre absolviert) eingezahlt hatte, übernahm die Rentenversicherung alle Kosten für die Anschaffung, den Umbau und für die Umschreibung des Führerscheins. Das ganze nennt sich KfZ-Hilfe.
WICHTIG: Der Antrag muss unbedingt vor der Anschaffung des Fahrzeugs gestellt werden. Zudem musste ich alle Kosten vorstrecken und habe das Geld dann rückwirkend von der Rentenversicherung erhalten, nachdem ich die Rechnungen eingereicht hatte.
Welche Vorraussetzungen muss man für die Förderung erfüllen?
- der Behinderte infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen.
- der Behinderte ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.
- der Behinderte nicht schon über ein Kraftfahrzeug verfügt, dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist.
Was ist bei der Fahrzeuganschaffung zu beachten?
- Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben dabei unberücksichtigt.
- Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel als Zuschuss geleistet.
- Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des Behinderten.
- Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch mit bis zu 9500 Euro gefördert.
- Zu den Kosten, die für die Erlangung einer Fahrerlaubnis notwendig sind, wird ein Zuschuss geleistet.
- Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des Behinderten.
- Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden in vollem Umfang übernommen.
Welche Kostenträger ist zuständig?
- Das Arbeitsamt ist für behinderte Arbeitnehmer zuständig, die weniger als 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Die Berufsgenossenschaften sind zuständig, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
- Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn der Behinderte mehr als 15 Jahre seine Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt hat.
- Das Versorgungsamt ist zuständig für Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte und andere Behinderte, sofern diese unter die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes fallen oder sie von keinem anderen Träger einen Zuschuss erhalten können.
Was muss man für die Umschreibung des Führerscheins beachten?
Je nach Art und Ausmaß der Behinderung können folgende Gutachten verlangt werden:
- ärztliche Gutachten
- ein medizinisch-psychologisches Gutachten
- ein technisches Gutachten
Auswahl der Fahrschule
Auf der Seite mobilsein.de findet ihr eine Übersicht von zertifizierten Fahrschulen.
Auswahl der Umrüstung
Auf der Seite mobilsein.de findet ihr auch eine Übersicht von zertifizierte Werkstätten.
Weitere Vergünstigungen mit Schwerbehinderung:
- Das Halten von Kraftfahrzeugen ist für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis (Hilflos, Blind oder außergewöhnlich Gehbehindert) von der Steuer befreit.
Die Kfz-Steuer ermäßigt sich um 50 % für Schwerbehinderte mit orangefarbener Flächenmarkierung im Schwerbehinderten-Ausweis (zugelassen zur unentgeltliche Beförderung im ÖPNV), wenn das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. - Steuererklärung (hier kann man die Fahrten zur Arbeit mit 0,30 Cent ansetzen + bis zu 15.000 km für private Fahrten)
- freies Parken mit Schwerbehindertenausweis bzw. Berechtigung auf ausgewiesenen Parkplätzen zu stehen (mehr Infos dazu findet ihr auch im Artikel „Neuanfang mit Lifehacks für Amputierte„)
Wie man sieht ist es schon ein gewisser Aufwand bis man das Alles durchlaufen hat, aber ich für mich persönlich kann sagen, es hat sich voll gelohnt. Durch das Auto habe ich ein großes Stück Unabhängigkeit zurück bekommen und möchte es um nichts in der Welt wieder hergeben! I love my car! 🙂
Habt ihr auch einen fahrbaren Untersatz den ihr nicht missen möchtet? Auto, Motorrad, Quad, Roller, Fahrrad oder euer Rolli? Schreibt mir doch gerne wie eure Erfahrungen sind!
Eure CarbonEla
Unterschenkekamputarion
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